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Frühzeitige Arbeitslosmeldung - Stellenangebote
Frühzeitige Arbeitslosmeldung
Autor Nachricht
Kasper
Gast






Verfasst am: Mi Okt 06, 2004 1:50 Titel: Wann muss meine Arbeitslosmeldung dem Amt vorliegen ? Antworten mit Zitat

Hi
was versteht man unter Frühzeitige Arbeitslosmeldung? Ich glaube, das Frühzeitig kann sehr dehnbar sein. Es ist auch Auslegungssache. Mal sehen, wer mir schreibt.
mfg
Kasper
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Gast







Verfasst am: Do Okt 07, 2004 7:29 Titel: arbeitslosmeldung nach kündigung Antworten mit Zitat

Servus
Die Arbeitslosenmeldung muss immer nach einer Kündigung sofort gemacht werden. Wer das nicht tut, dem kann es geschehen, dass das Arbeitsamt sich einbehält, dass sie einem gleich die Arbeitslosenhilfe bezahlt.

Liebe Grüße Valeria R.
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Gast







Verfasst am: Fr Okt 08, 2004 9:36 Titel: Arbeitslosmeldung termin Antworten mit Zitat

Guten Tag!
Da gibt es klare Regeln und die sind alles andere als dehnbar. Bei
Mißachtung, kannst Du Dir dümmstenfalls Deine Arbeitslosenunterstützung versemmeln. Sobald Dein Chef die Kündigung ausgesprochen hat hast Du unverzüglich die Arbeitsagentur zu unterrichten.

Bye Bye P. Fine
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Gast







Verfasst am: Fr Okt 08, 2004 10:09 Titel: kündigung arbeitslosmeldung Antworten mit Zitat

Hallöchen! Bei einer Kündigung muss man heute sehr vorsichtig sein. Das Arbeitsamt ist sehr streng geworden, wenn man die Arbeitslosmeldung nicht gleich macht. Die haben das sogar so eng gemacht, das wenn man nicht innerhalb von drei Tage bei denen vorspricht, sie sich das Recht draus nehmen, dass sie was vom Geld abziehen. Wenn man sogar einen befristeten Vertrag hat, dann muss man gleich gehen, sobald man erfährt, dass man nicht verlängert wird. Und die ziehen das auch gnadenlos durch.
Ciao O. Natalja
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Kadir
Gast






Verfasst am: Mi Okt 13, 2004 13:03 Titel: Antworten mit Zitat

Hello Kasper
eine Arbeitslosmeldung Frühzeitig heißt ganz einfach, wenn du die Kündigung erhälst, dann mußt du dich arbeitslos melden.
n8
Kadir
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Gast







Verfasst am: Mi Jan 17, 2007 19:51 Titel: Antworten mit Zitat

Das ist keine Auslegungssache. Direkt nach Erhalt der Kündigung hast du sieben Werktage Zeit, dich bei der Bundesagentur für Arbeit, wie es so schön heisst, zu melden.
Das ist ganz wichtig. Denn davon hängt auch mit die Höhe des Geldes ab.
Die können dir nämlich das Arbeitslosengeld prozentual streichen, wenn du irgendwann dich dann meldest.
Also auf zum Arbeitsamt.
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