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Zeitarbeit 750€ Wohne noch zuhause aber............... - Stellenangebote


Zeitarbeit 750€ Wohne noch zuhause aber...............
Autor Nachricht
Markus




Angemeldet: 29.01.2007
Beiträge: 5
Wohnort: Magdeburg

Verfasst am: Mo Jan 29, 2007 20:10 Titel: Zeitarbeit 750€ Wohne noch zuhause aber............... Antworten mit Zitat

Hallo ich habe mal eine Frage und zwar,

Ich bin 23 Jahr jung und wohne noch bei meinen Dad der Hartz4 bekommt genauso wie ich,zusammen haben wir 700€ davon müßen 360€ Miete gezahlt werden + 60€ Strom.

Was würde passieren wenn ich jetze einen Job bekommen würde(zeitarbeit) 750€) pro Monat ,bekommt dann mein Dad kein Hartz4 mehr und ich muß für ihn aufkommen? sprich müßte ich 360€ Miete zahlen + die 60€ Strom?

könnt ihr mir da helfen?
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Gast







Verfasst am: Mi Jan 31, 2007 11:38 Titel: Antworten mit Zitat

Servus

Also wenn du jetzt einen Job bekommen würdest musst du nicht für deinen Vater auf kommen. Aber wie das genau geregelt ist, weis ich auch nicht. Da fragst du am besten beim Arbeitsamt nach.


Gruß Damaris W.
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Gast







Verfasst am: Do Feb 01, 2007 11:15 Titel: zeitarbeit keine beschäftigung Antworten mit Zitat

Guten Tag!
Wer sagt, dass Zeitarbeit keine richtige Beschäftigung ist, der spinnt. Man hat genauso seinen Arbeitsvertrag, Urlaub und seine Lohnfortzahlung, wie jeder andere auch im Lande. Das läuft alles ganz normal hier!

Viele Grüße X. Sandro
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connycolor
Gast






Verfasst am: Mi Apr 18, 2007 10:25 Titel: Antworten mit Zitat

soviel ich weiß wird deins mit angerechnet aber nicht komplett das heißt dein vater bekommt zwar noch geld aber nicht mehr soviel bzw. so wenig wie bisher. bye conny
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ThorstenG




Angemeldet: 30.05.2007
Beiträge: 23
Wohnort: Langenfeld

Verfasst am: Mi Jun 06, 2007 12:55 Titel: Antworten mit Zitat

Euer beides Entgeld wird zusammen gerechnet und dann geteilt.
Nach Abzug von Miete und einen Teil der Nebenkosten bleibt unterm Strich der Rest, was ihr zum Leben so benötigt.
Hat jeder von euch beiden mehr als 340 Euro/Monat. Dann gibt es kein ALG I auch kein ALG II.
Erst wenn dieser Betrag unter 340 Euro kommt, habt ihr Ansprüche auf Zuschüsse.

Wie groß ist die Wohnung?
Ich bin mir nicht sicher. Aber nach dem letzten Infostand den ich habe, reichen pro Person 40 qm aus.
Für euch beide dürfte die Wohnung nicht grösser als 80 qm sein.
Sonst müsstet ihr umziehen in eine kleinere Wohnung.
Die Kosten des Umzugs muss selbst getragen werden!

Beispiel:
Ihr beide bekommt im Monat zusammen 1500,-- Euro.
Ihr bezahlt eine Miete von 700,-- Euro inklusive Nebenkosten.
Dann bleiben noch 800,-- Euro.
Für jeden sind es dann 400,-- Euro.
Somit wärt ihr über dem Satz von 340,-- Euro und es gibt keine Zuschüsse von der AfA oder der ARGE.
_________________
Suche Vollzeitstelle als Kommissionierer im Raum Düsseldorf - Köln. Befristet oder unbefristet. Keine Zeitarbeit.
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ThorstenG




Angemeldet: 30.05.2007
Beiträge: 23
Wohnort: Langenfeld

Verfasst am: Mi Jun 06, 2007 13:02 Titel: Antworten mit Zitat

Da dein Vater Arbeitslos ist und nur du verdienst ( Wenn ich es richtig gelesen habe 750,-- Euro ).
Dann wird erst mal die 750,-- Euro als Grundlage genommen.
Das reicht bestimmt nicht.
Dein Vater mit 340,-- Euro als Mindestsatz
Sind zusammen 1090,-- Euro.
Für den einzelnen sind es 545,--Euro.
Nun kommt es darauf an wie hoch die Miete ist. 360,--Euro
Diese Miete wird von 1090,-- Euro abgezogen.
Das was unter´m Strich rauskommt habt ihr zum Leben.
730,-- Euro
Dieser wird durch euch beide geteilt.
Ist der Betrag unter 340,-- Euro oder darüber?
Habt ihr mehr als 340,-- Euro gibt es keine weiteren Zuschüsse.
Kommt ihr aber untr den Betrag gibt es Zuschüsse, dass ihr wieder auf mindestens 340,-- Euro kommt.

Ach ja. Fast vergessen.
Von Hartz VI bekommt man nur Heizkosten und Abfallgebühren erstattet.
Alle anderen Neben kosten müssen selbst getragen werden, von den 340,-- Euro. Strom,Telefon,Wasser,Abwasser etc.
Ist zumindest bei mir so!
_________________
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Gunja
Gast






Verfasst am: Do Jun 14, 2007 19:57 Titel: Antworten mit Zitat

Die Berechnung ist falsch:

Kinder sind gegenüber den Eltern nicht unterhaltspflichtig.
Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass das Einkommen nur auf den Sohn angerechnet wird.

Der Gesamtbedarf berechnet sich (Stand 01.07.07)
Vater = 347,- € Regelleistung
Sohn = 278,- € Regelleistung
Miete = 360,- €
(ohne etwaige Mehrbedarfe)
-----------------
985,- €
-----------------
danach entfallen 527,- € auf den Vater
und 458,- € auf den Sohn

Somit würde der Vater nach Anrechnung des Einkommens aus der Beschäftigung immernoch einen Anspruch auf 527,- € erlangen, insofern er selbst keine Beschäftigung ausübt.

Tschö
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MC




Angemeldet: 07.06.2007
Beiträge: 18
Wohnort: Langenfeld

Verfasst am: Do Jun 14, 2007 20:42 Titel: Antworten mit Zitat

Sicher?
Nach Informationen die ich bekommen habe, wird immer das komplette Familieneinkommen / Wohngemeinschaft gerechnet.

Egal welcher Art man Unterstützung bekommt werden die Gehälter und Löhne sämtlicher Personen die in einer Wohngemeinschaft leben mit gerechnet.

Auch wenn die Personen untereinander nicht unterhaltspflichtig sind.

Kenne dies aus eigener Erfahrung aus unserer Familie als noch alle zusammen gewohnt haben.
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