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Melden Beim Arbeitsamt - Stellenangebote
Melden Beim Arbeitsamt
Autor Nachricht
Irene Fridingen An Der Do
Gast






Verfasst am: Di Okt 05, 2004 23:52 Titel: So schnell wie möglich zum Arbeitsamt Antworten mit Zitat

Hallo
ich bekam heute die Kündigung auf den Tisch. Aus betriebsbedingten Gründen kann ich bis zum Ende des Monats Juli noch bei meinem jetzigen Arbeitgeber bleiben, danach bin ich raus. Wann muß ich mich melden beim Arbeitsamt.
Gude Irene
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Gast







Verfasst am: Do Okt 07, 2004 3:17 Titel: Stellen Arbeitsamt Antworten mit Zitat

Servus!
Du mußt dich sofort melden wenn du deine Kündigung auf dem Tisch hast. Machst du das nicht machen sie dir Ärger. Also versuche sobald wie möglich auf das Amt zu gehen, und laß dich nicht vertrösten.

P. Leonard
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Gast







Verfasst am: Do Okt 07, 2004 3:24 Titel: beim arbeitsamt informieren Antworten mit Zitat

Beim Arbeitsamt kann man sich auch nur informieren. Ich dachte immer nur, dass man sich da gleich melden muss. Ich war erstaunt, was es da alles für Informationen gibt, die man bekommen kann.
Mit freundlichen Grüßen Ortrud M.
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Gast







Verfasst am: Do Okt 07, 2004 7:41 Titel: Arbeitsamt anmelden nach Kündigung Antworten mit Zitat

Hallöchen!

Wenn man sich nicht gleich nach einer Kündigung beim Arbeitsamt anmelden tut, dann läuft man Gefahr, das sie sich quer stellen und einem nicht von Anfang an die volle Leistung geben.


Gruß C. Börries
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Gast







Verfasst am: Do Okt 07, 2004 16:58 Titel: Kündigung aus betriebsbedingten Gründen Antworten mit Zitat

Hey!
wenn du keine Probleme mit dem Arbeitsamt bekommen willst dann gehst du am besten sofort hin. Es reicht ja wenn du die Kündigung abgibst und dich somit arbeitslos meldest. Alles andere kommt dann später !

LG K. Utta
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Gast







Verfasst am: Fr Okt 08, 2004 1:51 Titel: anmeldung beim arbeitsamt nach einer kündigung Antworten mit Zitat

Hallöchen! Ich würde wegen der Anmeldung beim arbeitsamt nach einer Kündigung nicht warten und das sofort melden. Je eher du das machst umso eher bekommst du dann dein Arbeitslosengeld.
Roswitha R.
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Gast







Verfasst am: Fr Okt 08, 2004 5:28 Titel: STELLENANGEBOTE VOM ARBEITSAMT Antworten mit Zitat

Hallöchen!
die vom Arbeitamt können echt eklig werden wenn du dich nicht innerhalb der Frist von 7 Tagen dort meldest. Am besten gehst du gleich morgen hin, dein Chef muss dir dafür sogar frei geben !

Mit freundlichen Grüßen Irmfried A.
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Gast







Verfasst am: Fr Okt 08, 2004 5:51 Titel: arbeitsamt melden Antworten mit Zitat

Moin Moin
am besten gehst du sofort zum Arbeitsamt hin, denn wenn du das schon weißt mit der Kündigung und das nicht tust dann kann man dir das nachteilig auslegen und du bekommst kein Geld.

Salut! M. Ismail
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Gast







Verfasst am: Fr Okt 08, 2004 20:45 Titel: arbeitsamt anmeldung kündigung Antworten mit Zitat



Wer heute eine Kündigung bekommt, der muss sofort beim Arbeitsamt eine Anmeldung machen. Wenn man das nicht innerhalb von drei Tagen macht, dann dürfen die was vom ALG einbehalten.


mfg Markward L.
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Funda, Stadtroda
Gast






Verfasst am: Mi Okt 13, 2004 6:58 Titel: Antworten mit Zitat

Hallo
es gibt schon seit einiger Zeit die Meldepflicht. Beim Arbeitsamt mußt du dich sofort bei Erhalt der Kündigung melden.
MFG
Funda
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Gast







Verfasst am: Mi Jan 17, 2007 19:31 Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Irene,
sobald du die Kündigung bekommen hast, musst du dich innerhalb sieben Werktage beim Arbeitsamt melden. Ansonsten wird dir das Arbeitslosengeld prozentual gekürzt.
Dein Arbeitgeber ist allerdings verpflichtet, dir darüber zu informieren. Ansonsten hat er ein Problem.
Du kannst dich gerne auch bei Haufe oder im Internet im Bereich Arbeitsrecht informieren.
Bis denne.
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cassie




Angemeldet: 10.01.2007
Beiträge: 7

Verfasst am: Mo Jan 22, 2007 13:27 Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben:
Hallo Irene,
sobald du die Kündigung bekommen hast, musst du dich innerhalb sieben Werktage beim Arbeitsamt melden. Ansonsten wird dir das Arbeitslosengeld prozentual gekürzt.
Dein Arbeitgeber ist allerdings verpflichtet, dir darüber zu informieren. Ansonsten hat er ein Problem.
Du kannst dich gerne auch bei Haufe oder im Internet im Bereich Arbeitsrecht informieren.
Bis denne.


lol, ich denke nach 3 Jahren hat Irene das schon geschafft Razz

Gruß
cassie
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Gast







Verfasst am: Do Mai 20, 2010 21:31 Titel: Antworten mit Zitat

Da hauts einem den Boden vom Faß fort!
Habe Ende Januar einen Job für einen Hungerlohn begonnen.
Nun kommt der Hammer!
Weil ich seit Januar wieder im Beschäftigungsverhältnis bin bekomme ich für die ersten drei Wochen im Januar wo ich noch Arbeitssuchend war kein ALG mehr.

Nun habe ich keine Rücklagen mehr auf die ich zurückgreifen kann.
Am 01. des Monats werden alle Kosten, wie Miete, Telefon und Versicherung, vom Konto abgebucht. Leider ohne Ergebnis, weil nichts mehr drauf ist.
Meinen Lohn bekomme ich erst immer am 20. des Folgemonats.

Das ist doch doch nicht rechtens was das AfA da mit einem macht!?!?
Oder ist das normal so?
Wenn ich das gewußt hätte, hätte ich bis zum 01.Februar gewartet.

Arbeiten ist reiner Luxus heutzutage
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