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Frage zu Widerspruch beim Arbeitsamt! - Stellenangebote
Frage zu Widerspruch beim Arbeitsamt!
Autor Nachricht
T.H.
Gast






Verfasst am: Mi Feb 01, 2006 9:55 Titel: Rechtsberatung zu Widerspruch beim Arbeitsamt gefragt Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe eine Frage... Folgende Situation:
Ich habe noch einer Woche einen Auflösungsvertrag unterschrieben Twisted Evil weil ich aus psychischen Gründen nicht mehr dort arbeiten konnte, hab natürlich ne Sperrzeit von drei Monaten bekommen und bin jetzt im 1. Widerspruch... Ich bin damals bei keinem Arzt gewesen sondern bei einer Psychologin die mir geraten hat dort aufzuhören weil es mich zu sehr belastet ich habe auch ein Attest meiner Therapeutin aber das reicht dem AA nicht die wollen jetzt das ich sie von der Schweigepflicht entbinde und so weiter... das ist ja nicht das Problem aber die wollen mir jetzt nen Strick draus drehen das ich nicht beim Doc war... Aber hallo meine Therapeutin hat studiert das ist keine Wahrsager Tante oder so die hat ja auch ne eigene Praxis... Nun ja ich weiß nicht mehr wirklich was ich jetzt noch tun kann. Vor allen Dingen weil das AA mir einen Bogen zur Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht geschickt aber die ist ja gar keine Ärztin... Ich weiß echt nicht wie die sich das vorstellen.
Bin für jede Hilfe dankbar! Shocked
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Gast







Verfasst am: Fr Feb 03, 2006 9:52 Titel: widerspruch beim arbeitsamt Antworten mit Zitat

Hallöchen

Dazu kann ich mir sagen das du großen mist gebaut hast. Das die dich jetzt Sperren da brauchst du dich nicht zu wundern. Man darf nie einen Aufhebungsvertrag Unterschreiben wie man siehst bekommst du kein AG.


LG Angela K.
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Gast







Verfasst am: Sa Feb 04, 2006 6:43 Titel: widerspruch arbeitsamt Antworten mit Zitat

Hey es ist immer schwer das zu beweisen wenn man die Arbeit nicht mehr packt und dafür psychische Gründe angibt. Da ist es kein Wunder wenn das Arbeitsamt da Probleme hat. Es ist immer einfacher wenn man eine körperliche Krankheit hat weil man die auch irgendwie zeigen kann.
Bye Salih W.
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mauel
Gast






Verfasst am: Sa Dez 09, 2006 15:44 Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
ich weiss garnicht, wo das Problem hier liegt. Wenn du einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast, dann wirst du dir sicherlich auch was dabei gedacht haben. Es kann doch nicht sein, dass man aufhebt und dann sich dies vom Vater Staat bezahlen lässt. Ich denke mal, jeder der mit der Arbeit nicht zurechtkommt, sollte sich zuerst eine Neue suchen, dann kündigen und dann geht es ganz normal weiter. Es ist doch immer einfach zu sagen, die Psyche war schuld oder die anderen oder die Ärzte sollen oder sollen nicht usw.
Jeder kann sich doch was selbst suchen und nicht immer nur den einfachsten Weg gehen.
Aber bitte, das ist rein nur meine Meinung.
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MC




Angemeldet: 07.06.2007
Beiträge: 16
Wohnort: Langenfeld

Verfasst am: Mi März 05, 2008 3:33 Titel: Antworten mit Zitat

Deine Meinung! Aber sachlich sollte diese trotzdem sein.
Wenn ein Arbeitsplatz nicht mehr aus, gesundheitlichen Gründen, tragbar ist gibt es die Möglichkeit zu kündigen. Und wenn es ein Attest gibt, dann kommt s darauf an wie die Sache bearbeitet wird.
Hätte man sich vorher mit dem AA in Verbindung setzen müssen oder reicht ein Gutachten von einem Facharzt?
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