LoginBenutzernamePasswort
Bei jedem Besuch automatisch einloggen    
Registrieren
Registrieren
Einloggen, um private Nachrichten zu lesen
Einloggen, um private Nachrichten zu lesen
Stellenangebote Forum
www.stellenangebote-forum.de » Arbeitslosengeld II

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
Arbeitslosengeld fristlose Kündigung - Stellenangebote
Arbeitslosengeld fristlose Kündigung
Autor Nachricht
Faith, Schwarzach
Gast






Verfasst am: Sa Okt 09, 2004 15:20 Titel: Bekomme ich Arbeitslosengeld nach einer fristlosen Kündigung wirklich erst nach 3 Monaten ? Antworten mit Zitat

Hi

wie wird das Arbeitslosengeld bei einer fristlosen Kündigung berechnet?
Ich benötige die Information ganz dringend. Hilfe.

Liebe Grüße

Faith
Nach oben
Andre
Gast






Verfasst am: Sa Okt 16, 2004 4:52 Titel: Antworten mit Zitat

Gude, Faith
kommt darauf an. Hast du gekündigt oder wurde dir gekündigt. Eins ist sicher, wenn du gekündigt hast, dann bist du erstmal gesperrt.
Ciao, Andre
Nach oben
P. Schmitz
Gast






Verfasst am: Di Dez 12, 2006 11:29 Titel: Antworten mit Zitat

Servus!
Was hast du angestellt, daß dir fristlos gekündigt wurde???
Muß ja was schlimmeres gewesen sein. Wenn DIR gekündigt wurde, bekommst du trotzdem Arbeitslosengeld.
Ciao
Peter
Nach oben
Nov
Gast






Verfasst am: Di Jan 09, 2007 23:04 Titel: Antworten mit Zitat

stimmt nicht! es reicht, dass man an der kündigung schuld ist. man muss nicht gezwungenermaßen selbst kündigen.
begeht man zB einen diebstal oder plaudert betriebsgeheimnisse aus und wird anschließend gekündigt, kann man genauso mit einer sperrzeit rechnen, als ob man selbst kündigt, da man ja selbst schuld ist...
Nach oben
Gast







Verfasst am: Do Jan 11, 2007 3:40 Titel: arbeitslosengeld fristlose kündigung Antworten mit Zitat

Hey da du nach einer fristlosen Kündigung immer für 3 Monate gesperrt wirst kann es sich lohnen erst mal zum Anwalt zu gehen und zu sehen ob man dagegen was machen kann.
Grüße I. Andreas
Nach oben
Gast







Verfasst am: Do Jan 11, 2007 7:27 Titel: arbeitslosengeld bei fristloser kündigung Antworten mit Zitat

Hi Wenn wenn dir deine Firma die fristlose Kündigung gegeben hat, kannst du ja nichts dafür." So nehmen wir das jetzt mal an" Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld solange du keinen neuen Arbeitsplatz hat.
Tschau Suna R.
Nach oben
Gast







Verfasst am: Do Jan 11, 2007 20:44 Titel: Arbeitslosengeld bei außerordentlicher Kündigung Antworten mit Zitat

Hi! Das stimmt teilweise. Man bekommt manchmal auch bei einer außerordentlichen Kündigung kein Geld. Aber da muß man einfach mit seinem Betreuer im AA reden. Ganz so einfach ist das auch nicht. Notfalls offiziell Widerspruch einlegen und klagen!
Tschaui O. Karola
Nach oben
Gast







Verfasst am: Fr Jan 12, 2007 5:00 Titel: Arbeitslosengeld wenn man selber kündigt Antworten mit Zitat

Moin Moin Wenn man selber kündigt bekommt man für die ersten Monate kein Arbeitslosengeld. Man muss immer schauen, dass man sich vielleicht mit seinem Arbeitgeber einigt, dass dieser einem eine Kündigung schreibt.
Ciao H. Uschi
Nach oben
Gast







Verfasst am: Fr Jan 12, 2007 6:41 Titel: Bekomme ich Arbeitslosengeld bei einer fristlosen Kündigung? Antworten mit Zitat

Hallo nach einer fristlosen Kündigung hat man erst mal 3 Monate Sperrzeit. Das wird einem dann auch noch vom Anspruch abgezogen, das bedeutet dass man wenn man endlich ALG bekommt dann nur 9 Monate Anspruch hat.
Liebe Grüße Sieghild L.
Nach oben
Gast







Verfasst am: Fr Jan 12, 2007 11:26 Titel: arbeitsamt fristlose kündigung Antworten mit Zitat

Hey!
das ist ganz einfach wenn man dir fristlos kündigt dann bekommst du 3 Monate lang kein ALG. Ausserdem werden dir die Monate von deinem Anspruch abgezogen. Es lohnt sich also gegen die Kündigung zu klagen.

Liebe Grüße W. Erhan
Nach oben
Gast







Verfasst am: Fr Jan 12, 2007 18:27 Titel: arbeitslosengeld nach fristloser kündigung Antworten mit Zitat

Servus! Bei fristloser Kündigung muss man aufpassen, dass man sofort zum Arbeitsamt geht, denn wenn man Pech hat und sich zu lange Zeit lässt, dann kann es sein, dass man nicht das volle Arbeitslosengeld bekommt.
mfg Lise G.
Nach oben
Gast







Verfasst am: Fr Jan 12, 2007 22:16 Titel: arbeitslosengeld bei außerordentlichen kündigung Antworten mit Zitat

Moin Moin!

nach einer fristlosen Kündigung bist du 3 Monate für das ALG gesperrt, diese 3 Monate werden dann aber von der Bezugsdauer für das ALG abgezogen. Du bekommst also nur 9 Monate lang das Geld.


Ciao K. Albin
Nach oben
Kai01
Gast






Verfasst am: Sa Jun 27, 2009 10:11 Titel: Frage Antworten mit Zitat

Hallo Ihr, ich habe eine dringende Frage.

Ich wurde gestern Fristlos entlassen.
Die Gründe sind folgende:

In unserer Personalküche stand ein Colakasten und Zwei Arbeitskollegen und ich haben uns jeder ne Flasche rausgenommen.
Einer wurde "erwischt" und hat uns andere Zwei verraten.

Mein Chef meinte das das Firmeneigentum ist und es eine Fristlosekündigung ist.
Wir Drei wurden entlassen.

Jetzt zu meiner Frage:

Ich habe Fixkosten jeden Monat von ungefähr 700 Euro + Essen und Getränke.
Jetzt habe ich ein wenig das Forum beobachtet und gelesen das das Arbeitsamt eine Sperrzeit verhängt.
Ich werde aber ab 1.10 wieder eine Neue Arbeitsbeschäftigung aufnehmen.
Aber es sind immerhin noch drei Monate.
Gibt es denn da möglichkeiten beim Arbeitsamt irgendwelche beihilfen dann zu beantragen??
Weil vom Arbeitslosengeld 2 könnte ich nicht um die Runden kommen.

Wäre Nett wenn Ihr mir helfen könntet
Nach oben
Gast







Verfasst am: Di Feb 08, 2011 18:05 Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bei einer fristlosen Kündigung oder anderweitig verhaltensbedingten Kündigung kann eine dreimonatige Sperre verhängt werden, was aber vom Einzelfall abhängt und im Ermessen des Arbeitsvermittlers steht. Daneben können auch drei- oder sechswöchige Sperren verhängt werden. Chancen auf eine kürzere Sperrfrist bzw. des Entfalls einer Sperrfrist bestehen z.B., wenn du zu dem Fehlverhalten, mit dem sich die Kündigung begründet, provoziert worden bist. Dabei ist es natürlich glaubwürdiger, wenn jemand aufgrund von Mobbing eine Beleidigung ausgesprochen hat als dass jemand aufgrund von psychischem Druck etwas geklaut hat.

Auch bei einer arbeitnehmerseitigen Kündigung gibt es Ausnahmen, bei denen keine Sperrfrist verhängt wird. Diese setzen Voraus, dass der Arbeitgeber seine Pflichten gegenüber dem Arbeitnehmer grob verletzt und ein Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer begründet nicht mehr zumutbar ist - wenn der Arbeitgeber beispielsweise seinen Verpflichtungen zur Lohnzahlung trotz Ermahnung nicht nachkommt. Als Arbeitnehmer empfiehlt es sich natürlich unbedingt vor der Aushändigung einer arbeitnehmerseitigen Kündigung, die Sache mit der Arbeitsagentur abzuklären, um so auf der sicheren Seite zu sein.
Nach oben
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Nächstes Thema: Selbständig arbeitslos
   www.stellenangebote-forum.de » Arbeitslosengeld II
   Vorheriges Thema: Arbeitslosenhilfe Hartz
   Weitere Stellenanzeigen: www.stellenangebote-forum.de/about89592.html
   Arbeitslosengeld II
Alle Zeiten sind GMT
Seite 1 von 1



 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Kontakt/Impressum