von Stephan B., Dachau »Sa Jul 31, 2010 21:53
Hallo Das ist wohl wahr. Man hört viel über diese Minijobs, was aber garnicht wirklich was damit gemeint ist, bis man sich schlau macht. Ich hab das gemacht und versuche zu erklären. Man spricht von einer geringfügigen Beschäftigung oder auch einem Minijob, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 Euro im Monat nicht übersteigt. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sind für den Arbeit-nehmer versicherungsfrei. Der Arbeitgeber muss den Minijob bei der Minijob Zentrale melden. Außerdem muß der Arbeitgeber einen pauschalen Betrag von 30% seit dem 1.7.2006 und bis 30.6. 25% zahlen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 15% Rentenversicherung, 13% Krankenversicherung und 2% Pauschsteuer. Die kleinen Betriebe mit bis zu 30 Mitarbeitern müssen zusätzlich zusätzlich 1,3 % des Arbeitsentgelts als Umlagebeitrag nach dem Lohnfortzahlungsgesetz an die Minijob Zentrale bezahlen. Für geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten gelten weiterhin pauschal jeweils 5% für Kranken und Rentenversicherung und 2% Pauschsteuer sowie 1,3% Umlagebeitrag. Der Arbeitnehmer kann auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, die ihm der Gesetzgeber zugesteht, um so einen vollen Rentenanspruch zu erwerben. Allerdings muss der Arbeitnehmer dann einen Eigenanteil von 4,5% bis 30.6.06 7,5% an die Rentenversicherung bezahlen. Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen.
Ciao
B. Stephan
Hallo Das ist wohl wahr. Man hört viel über diese Minijobs, was aber garnicht wirklich was damit gemeint ist, bis man sich schlau macht. Ich hab das gemacht und versuche zu erklären. Man spricht von einer geringfügigen Beschäftigung oder auch einem Minijob, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 Euro im Monat nicht übersteigt. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sind für den Arbeit-nehmer versicherungsfrei. Der Arbeitgeber muss den Minijob bei der Minijob Zentrale melden. Außerdem muß der Arbeitgeber einen pauschalen Betrag von 30% seit dem 1.7.2006 und bis 30.6. 25% zahlen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 15% Rentenversicherung, 13% Krankenversicherung und 2% Pauschsteuer. Die kleinen Betriebe mit bis zu 30 Mitarbeitern müssen zusätzlich zusätzlich 1,3 % des Arbeitsentgelts als Umlagebeitrag nach dem Lohnfortzahlungsgesetz an die Minijob Zentrale bezahlen. Für geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten gelten weiterhin pauschal jeweils 5% für Kranken und Rentenversicherung und 2% Pauschsteuer sowie 1,3% Umlagebeitrag. Der Arbeitnehmer kann auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, die ihm der Gesetzgeber zugesteht, um so einen vollen Rentenanspruch zu erwerben. Allerdings muss der Arbeitnehmer dann einen Eigenanteil von 4,5% bis 30.6.06 7,5% an die Rentenversicherung bezahlen. Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen.
Ciao
B. Stephan