Mündlicher Arbeitsvertrag

Antwort erstellen

Bestätigungscode
Geben Sie den Code genau so ein, wie Sie ihn sehen; Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

BBCode ist ausgeschaltet
Smilies sind ausgeschaltet

Die letzten Beiträge des Themas
[quote="Birgit aus St. Ingbert" post_id=170678 time=1096942368] Hi ich habe etwas tolles erlebt. Nach einer Bewerbung und auch zweimaligem Bespräch bei einem Unternehmen im Finanzdienstleistungsbereich, bekam ich einen mündlichen Arbeitsvertrag zugesprochen. Schriftlich wollten Sie mir den Vertrag bei Antrittstag geben. Ich kündigte darauf hin meine Stelle und wollte dort beginnen. Nun haben Sie mir wieder abgesagt. Wer kennt sich mit solchen Fällen der Vertragsgestaltung aus. Liebe Grüsse Birgit [/quote]
   

Ansicht erweiternDie letzten Beiträge des Themas:Mündlicher Arbeitsvertrag

von Gast »So Mär 14, 2010 16:30

Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag hat volle Gültigkeit! Ist halt schwerer zu beweisen. Aber manchmal sogar besser als ein schriftlicher Vertrag, da bei keiner schriftlichen Regelung immer die Gesetze gelten.

von Gast »Mi Jan 17, 2007 19:53

Hallo
da bist du wirklich richtig reingefallen. Wie schon auch Yellar meint, alles im Leben musst du schriftlich tun. Leider. Früher war der Handschlag noch was wert, heute kannst du nichts damit anfangen. Ich gehe aber davon aus, wenn du nur irgendwas in der Hand hast, einen Namen, eine Terminbestätigung von dem Unternehmen oder vielleicht eine Stellenausschreibung, auf die du dich beworben hast, könnte dir auf dem Gericht weiterhelfen. So einfach ist es dann auch wieder nicht.
Viel Glück

von Yellar »Mi Okt 13, 2004 13:16

Hello,
der Gang zum Gericht ist unabdingbar. Aber es zeigt sich immer wieder:
Alles im Leben bedarf der Schriftform. Arbeitsvertrag Mündlicher Absprache ist immer mit Vorsicht zu genießen. Viel Glück.
machts gut, Yellar

von Birgit aus St. Ingbert »Di Okt 05, 2004 2:12

Hi
ich habe etwas tolles erlebt. Nach einer Bewerbung und auch zweimaligem Bespräch bei einem Unternehmen im Finanzdienstleistungsbereich, bekam ich einen mündlichen Arbeitsvertrag zugesprochen. Schriftlich wollten Sie mir den Vertrag bei Antrittstag geben. Ich kündigte darauf hin meine Stelle und wollte dort beginnen. Nun haben Sie mir wieder abgesagt. Wer kennt sich mit solchen Fällen der Vertragsgestaltung aus.
Liebe Grüsse Birgit

Nach oben