von ThorstenG »So Jun 03, 2007 23:27
Verwechselst du da nicht was?
Berufsunfähigkeitsrente können ( wie du sagtest ) alle vor 1961 geborene beantragen! Aber es wird nur eine befristete Zeit gezahlt.
TeilErwerbsminderungsrente können alle beantragen! Auch die nach 1961 geboren sind.
Diese Rente wird auch nur begrenzte Zeit gezahlt!
Und was die Weiterbildungkurse angehen, werden diese nur gezahlt wenn das etwas für den Arbeitsmarkt etwas bringt.
Mich hat es selbst gtroffen.
Und ich bin erst 36!
Ich bin wegen meiner Behindrung bzw Berufsunfähigkeit nicht mehr vermittelbar und so wurde das ALG I gestrichen.
Obwohl ich erst seit dem 01 April 2007 Arbeitslos bin.
Verwechselst du da nicht was?
Berufsunfähigkeitsrente können ( wie du sagtest ) alle vor 1961 geborene beantragen! Aber es wird nur eine befristete Zeit gezahlt.
TeilErwerbsminderungsrente können alle beantragen! Auch die nach 1961 geboren sind.
Diese Rente wird auch nur begrenzte Zeit gezahlt!
Und was die Weiterbildungkurse angehen, werden diese nur gezahlt wenn das etwas für den Arbeitsmarkt etwas bringt.
Mich hat es selbst gtroffen.
Und ich bin [color=red]erst[/color] 36!
Ich bin wegen meiner Behindrung bzw Berufsunfähigkeit nicht mehr vermittelbar und so wurde das ALG I gestrichen.
Obwohl ich erst seit dem 01 April 2007 Arbeitslos bin.