von Marga I. »Fr Mär 09, 2007 10:05
Hallöchen! Wenn deine Probezeit ein halbes Jahr ist, dann kannst du in dieser Zeit nur den Urlaub so nehmen, dass du die Tage anteilig bekommst, die du dir schon verdient hast. Einen Anspruch auf Urlaub in der Probezeit hast du nicht, aber wenn du schon drüber bist, dann kann dir keine verbieten, dass du in Urlaub gehst. Du musst deinen Urlaub auf jeden Fall immer am Stück nehmen können und nicht nur vereinzelte Tage. Wenn Urlaubszeiten gesperrt sind, dann hast du da auch keinen Anspruch drauf.
Tschaui Marga I.
Hallöchen! Wenn deine Probezeit ein halbes Jahr ist, dann kannst du in dieser Zeit nur den Urlaub so nehmen, dass du die Tage anteilig bekommst, die du dir schon verdient hast. Einen Anspruch auf Urlaub in der Probezeit hast du nicht, aber wenn du schon drüber bist, dann kann dir keine verbieten, dass du in Urlaub gehst. Du musst deinen Urlaub auf jeden Fall immer am Stück nehmen können und nicht nur vereinzelte Tage. Wenn Urlaubszeiten gesperrt sind, dann hast du da auch keinen Anspruch drauf.
Tschaui Marga I.