von Hilu »Di Okt 19, 2004 2:06
Moin,
ich kann die dir nur ganz allgemein sagen. Wichtig bei Vertragsabschluss sind immer die, die da drin stehen.
Aber ansonsten gilt die für die Arbeit Kündigungsfrist: in den ersten zwei Wochen sind es zwei Tage, in den ersten zwei Monaten dann eine Woche,
in den ersten sechs Monaten der Probezeit sind es vierzehn Tage zu jedem Stichtag und dann die normalerweise Gesetzlichen. Vier Wochen zu Monatsende oder zum Fünfzehnten. Bis dann
Greets Hilu
Moin,
ich kann die dir nur ganz allgemein sagen. Wichtig bei Vertragsabschluss sind immer die, die da drin stehen.
Aber ansonsten gilt die für die Arbeit Kündigungsfrist: in den ersten zwei Wochen sind es zwei Tage, in den ersten zwei Monaten dann eine Woche,
in den ersten sechs Monaten der Probezeit sind es vierzehn Tage zu jedem Stichtag und dann die normalerweise Gesetzlichen. Vier Wochen zu Monatsende oder zum Fünfzehnten. Bis dann
Greets Hilu