von Gast »Fr Jul 16, 2010 11:06
Verfasst am: Fr März 28, 2008 0:53 Titel: Muss man nach dem Arbeitsrecht einen Probezeit machen?
An alle!
Muss man nach dem deutschen Arbeitsrecht eine Probezeit machen oder kann ich diese auch ganz weg lassen, wenn ich jemanden ganz einstellen will?
Hoffe auf viele Antworten
Driton E.
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G. Liane
Angemeldet: 27.03.2008
Beiträge: 1
Verfasst am: Sa März 29, 2008 2:08 Titel: Arbeitsrecht Probezeit
Hallo zusammen Nach dem deutschen Arbeitsrecht gibt es keinen, der dich dazu zwingt, dass du einer Person eine Probezeit aufheimst. Ich würde das aber nicht nicht machen, denn es ist für dich auch eine gewisse Sicherheit, wenn was passieren sollte, dass du die Person schneller los bekommst, bevor du eine 3 Monatige Kündigungsfrist hast und ihr dann unnütz aufeinander sitzt.
Gruß G. Liane
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P. Hellen
Gast
Verfasst am: Mo März 31, 2008 19:03 Titel: Arbeitsrecht Probezeit
Hi!
Die Probezeit ist dazu da um zu sehen wie sich einer gibt, de Probezeit dauert zwischen 3 und 6 Monaten. Also ich muss sagen wenn ich heute jemanden einstellen würde dann nur mit Probezeit. Was machst du wenn er auf einmal keine Lust mehr hat zu Arbeiten oder ständig zu spät kommt. So hast du die Chance ihn während der Probezeit zu Kündigen. Überleg dir das gut.
Verfasst am: Fr März 28, 2008 0:53 Titel: Muss man nach dem Arbeitsrecht einen Probezeit machen?
An alle!
Muss man nach dem deutschen Arbeitsrecht eine Probezeit machen oder kann ich diese auch ganz weg lassen, wenn ich jemanden ganz einstellen will?
Hoffe auf viele Antworten
Driton E.
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G. Liane
Angemeldet: 27.03.2008
Beiträge: 1
Verfasst am: Sa März 29, 2008 2:08 Titel: Arbeitsrecht Probezeit
Hallo zusammen Nach dem deutschen Arbeitsrecht gibt es keinen, der dich dazu zwingt, dass du einer Person eine Probezeit aufheimst. Ich würde das aber nicht nicht machen, denn es ist für dich auch eine gewisse Sicherheit, wenn was passieren sollte, dass du die Person schneller los bekommst, bevor du eine 3 Monatige Kündigungsfrist hast und ihr dann unnütz aufeinander sitzt.
Gruß G. Liane
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P. Hellen
Gast
Verfasst am: Mo März 31, 2008 19:03 Titel: Arbeitsrecht Probezeit
Hi!
Die Probezeit ist dazu da um zu sehen wie sich einer gibt, de Probezeit dauert zwischen 3 und 6 Monaten. Also ich muss sagen wenn ich heute jemanden einstellen würde dann nur mit Probezeit. Was machst du wenn er auf einmal keine Lust mehr hat zu Arbeiten oder ständig zu spät kommt. So hast du die Chance ihn während der Probezeit zu Kündigen. Überleg dir das gut.