von Marco, München »Sa Aug 07, 2010 3:30
@all
Also laut dem gesetzlichen Kündigungsschutz für Leute, die sich noch in der Ausbildung befinden, kann ein Arbeitgeber nicht wegen einer Krankschreibung einen Kündigung aussprechen. Nur bei sehr wichtigen Gründen hat der Arbeitgeber das recht. Ich hab Dir mal den Teil bzgl. Gründe raus gesucht. Die berechtigten Gründe sind zum Beispiel wiederholtes Zuspätkommen oder unentschuldigtes Fehlen im Betrieb, Berufschule oder überbetrieblicher Ausbildung, während der Ausbildungszeit begangene Straftaten, Gewaltandrohung gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen, eigenmächtiger Urlaubsantritt oder die mangelnde Bereitschaft zur Einordnung in die betriebliche Ordnung. Aber auch da muss grundsätzlich der fristlosen Kündigung jedoch eine dem Kündigungstatbestand entsprechende Abmahnung vom Arbeitgeber vorausgegangen sein. Ohne dieser vorausgegangenen Abmahnung ist die Kündigung regelmäßig schon unter Verhältnismäßigkeits-gesichtspunkten wegen des Verstoßes gegen das Ultima-Ratio-Prinzip unwirksam.
Liebe Grüße
Marco, München
@all
Also laut dem gesetzlichen Kündigungsschutz für Leute, die sich noch in der Ausbildung befinden, kann ein Arbeitgeber nicht wegen einer Krankschreibung einen Kündigung aussprechen. Nur bei sehr wichtigen Gründen hat der Arbeitgeber das recht. Ich hab Dir mal den Teil bzgl. Gründe raus gesucht. Die berechtigten Gründe sind zum Beispiel wiederholtes Zuspätkommen oder unentschuldigtes Fehlen im Betrieb, Berufschule oder überbetrieblicher Ausbildung, während der Ausbildungszeit begangene Straftaten, Gewaltandrohung gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen, eigenmächtiger Urlaubsantritt oder die mangelnde Bereitschaft zur Einordnung in die betriebliche Ordnung. Aber auch da muss grundsätzlich der fristlosen Kündigung jedoch eine dem Kündigungstatbestand entsprechende Abmahnung vom Arbeitgeber vorausgegangen sein. Ohne dieser vorausgegangenen Abmahnung ist die Kündigung regelmäßig schon unter Verhältnismäßigkeits-gesichtspunkten wegen des Verstoßes gegen das Ultima-Ratio-Prinzip unwirksam.
Liebe Grüße
Marco, München