von Maik E. »Mi Nov 28, 2007 14:56
Moin Moin! Auch hier sind die Regelungen eines befristeten Arbeitsverhältnisses zu beachten. Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Schülern/Studenten, die in den Ferien eine Beschäftigung ausüben, vollzieht sich grundsätzlich nch den Kriterien, die auch für alle anderen Beschäftigten gelten: Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt vor, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage befristet ist.
Viele Grüße Maik E.
Moin Moin! Auch hier sind die Regelungen eines befristeten Arbeitsverhältnisses zu beachten. Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Schülern/Studenten, die in den Ferien eine Beschäftigung ausüben, vollzieht sich grundsätzlich nch den Kriterien, die auch für alle anderen Beschäftigten gelten: Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt vor, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage befristet ist.
Viele Grüße Maik E.