Rechte Pflichten Arbeitsvertrag

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von Gast »Sa Jan 20, 2007 10:50

Das ist doch sicherlich sonnenklar. Das, was im Arbeitsvertrag steht, ist für beide Parteien bindend. Und es wurde von der Anke ganz richtig auch festgehalten, dass alles was danach vereinbart wird, bedarf der Schriftform.
Aber eines ist auch ganz sicher, wenn ich z.B. heute die Firma verlassen möchte, kann man sich gegebenenfalls auch anders einigen. Ein gutes Gespräch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wäre aber wichtig.
Bye

von Anke »Do Okt 14, 2004 16:00

Hi, Alja01
der Arbeitsvertrag mit Pflichten Rechte sind von beiden Parteien einzuhalten. Alles was im Nachhinein z.B. vereinbart wird, bedarf der Schriftform. Alles was arbeitsvertraglich vereinbart wird und von beiden unterschrieben wird, ist einzuhalten. Mündlich gilt eigentlich fast garnichts. So meine Erfahrung.
machts gut, Anke

Rechte aus Arbeitsvertrag

von Gast »Sa Okt 09, 2004 21:40

Hey!

Ich finde es teilweise richtig schlimm, dass manche Arbeitgeber die Rente aus einem Arbeitsvertrag gar nicht würdigen. Es ist echt schlimm, dass da gar nicht geschaut wird, was das Gesetz sagt.


Ciao P. Germaine

rechte im arbeitsvertrag

von Gast »Sa Okt 09, 2004 16:57

Hallo klar muss sich jede der beiden Parteien an einen Vertrag halten sonst könnte man sich das ja sparen. Aber in manchen Firmen ist so ein Vertrag das Papier nicht wert auf dem er gedruckt wurde.
Bye Bye fraja

von Alja01 »Do Okt 07, 2004 7:12

Salve
wie schauts denn mit den Rechte Pflichten vom Arbeitsvertrag von dem Arbeitgeber aus? Er muss sich doch genauso an das Halten wie ich.
MFG Alja01

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