von 1piper »So Dez 30, 2007 17:24
Hallo MC,
nur weil Du in den Hartz IV Bezug fällst, heißt das nicht mehr gleich, dass Du Dein Auto verkaufen musst wie damals zu Sozialhilfe-Zeiten! Ganz im Gegenteil - wenn Dein Auto einen Wiederverkaufswert unter 5000 Euro hat, dann gehört es nicht zum anzurechnenden Einkommen oder Vermögen!!! Siehe hier:
http://www.ratgeber-aktuell.com/ausbild ... 4-auto.htm
Und auch wenn man Hartz IV Empfänger ist, können die Argen nicht alles treiben was sie wollen! Das Problem ist, dass Argen rechtlich gesehen z.B. einer OHG gleichzusetzen sind, und somit am Gewinn gemessen werden. Allerdings gibt es auf der Seite
www.arbeitsagentur.de öffentlich einsehbar die internen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit, die Du Dir am Besten noch vor dem Gang zur Arge ausdrucken solltest, und durchlesen. Gleichfalls solltest Du Dir über Google mal die Sozialgesetzbücher I, II, III und X ausdrucken und alles gleich zum Termin mitbringen! Natürlich solltest Du Dich vorher etwas einlesen und Dir wichtige Paragraphen markieren. Dann hast Du relativ leichtes Spiel mit Deinem "Fallmanager"! Es wird zwar ein harter Kampf werden, aber es rechnet sich allemal! Wenn Du denen erstmal die Paragraphen um die Ohren haust, dann werden sie irgendwann friedlich, weil sie merken, dass Du nicht ahnungslos bist, was Deine Rechte und auch Pflichten betrifft!!
Dies soll keine Rechtsberatung sein, sondern nur ein KLEINER TIPP AM RANDE!!!!
Laß Dich nicht unterkriegen! Das wird schon! Und zeig ihnen keine Angst!!!
LG 1piper
Hallo MC,
nur weil Du in den Hartz IV Bezug fällst, heißt das nicht mehr gleich, dass Du Dein Auto verkaufen musst wie damals zu Sozialhilfe-Zeiten! Ganz im Gegenteil - wenn Dein Auto einen Wiederverkaufswert unter 5000 Euro hat, dann gehört es nicht zum anzurechnenden Einkommen oder Vermögen!!! Siehe hier:
[u]http://www.ratgeber-aktuell.com/ausbildung-weiterbildung/arbeitsamt-hartz-4-auto.htm[/u]
Und auch wenn man Hartz IV Empfänger ist, können die Argen nicht alles treiben was sie wollen! Das Problem ist, dass Argen rechtlich gesehen z.B. einer OHG gleichzusetzen sind, und somit am Gewinn gemessen werden. Allerdings gibt es auf der Seite [u]www.arbeitsagentur.de[/u] öffentlich einsehbar die internen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit, die Du Dir am Besten noch vor dem Gang zur Arge ausdrucken solltest, und durchlesen. Gleichfalls solltest Du Dir über Google mal die Sozialgesetzbücher I, II, III und X ausdrucken und alles gleich zum Termin mitbringen! Natürlich solltest Du Dich vorher etwas einlesen und Dir wichtige Paragraphen markieren. Dann hast Du relativ leichtes Spiel mit Deinem "Fallmanager"! Es wird zwar ein harter Kampf werden, aber es rechnet sich allemal! Wenn Du denen erstmal die Paragraphen um die Ohren haust, dann werden sie irgendwann friedlich, weil sie merken, dass Du nicht ahnungslos bist, was Deine Rechte und auch Pflichten betrifft!!
Dies soll keine Rechtsberatung sein, sondern nur ein KLEINER TIPP AM RANDE!!!! :-) Laß Dich nicht unterkriegen! Das wird schon! Und zeig ihnen keine Angst!!! ;-)
LG 1piper