Hallo Mein Sohn macht neben seiner Schule noch einen Nebenjob. Jetzt hat der Arbeitgeber von ihm verlangt, er solle bis 22.00 Uhr arbeiten. Darf er denn das? Ich habe selber schon versucht etwas über Jugendarbeit herauszufinden. Allerdings erfolglos.
Lieber Gruß an alle V. Kazim
Jugendarbeit
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Jugendarbeit
Hallo liebes Foren Team! Man muß wirklich rum suchen, damit man zu den Arbeitszeiten bei Jugendarbeit etwas findet. Ich hab da was für Dich. Die Kinderarbeit ist bei uns in Deutschland grundsätzlich verboten. Bei der Beschäftigung von Jugendlichen sind weitreichende Bestimmungen zum Schutze ihrer Gesundheit und der ungestörten Entwicklung zu beachten. Die Arbeitszeit von Jugendlichen ist auf acht Stunden am Tag und fünf Tage in der Woche begrenzt. Jetzt zu den Zeiten, Jugendlichen dürfen nur von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr beschäftigt werden. Das heißt, der Arbeitgeber von Deinem Sohn macht sich strafbar, wenn er verlangt, das Dein Sohn bis 22.00 Uhr arbeiten soll oder muss.
Ciao N. Ambrosius
Ciao N. Ambrosius