Probleme mit West-und Osttarif Randstad

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OnkelBums
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Beitrag von OnkelBums » Mo Sep 03, 2007 18:05

Hallo,

Ich war jetzt schon seit 4 Monaten bei Randstad die ja den Tarifvertrag der BZA haben. Dort steht lt. Entgeldtarifvertrag §3 das die Leute welche in Unternehmen in den neuen Bundesländern arbeiten 13% weniger Entgeld bekommen.

Bei meinem Fall ist die Randstadniederlassung im Osten und das Unternehmen ist aber in meiner Zeit vom Osten zum Westen umgezogen. Im letzten Monat habe ich komplett nur im Westen gearbeitet.

Bei Randstad sagten die mir das sie nochmal jemanden anrufen müssen und haben mir auch keine zusage gegeben.

Nun meine Frage: Hab ich den Anspruch auf das erhöhte Westentgeld oder nicht.

Vielen Dank für eure Antworten

Jörg
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Beitrag von Jörg » Mo Sep 03, 2007 20:28

Ich bin zwar kein Jurist, aber in dem verlinkten Tarifvertrag der Randstad-Hompage steht unter III Entgelttarifvertrag Zeitarbeit
§3 Entgeltdifferenzierung
"Für Mitarbeiter, die in Unternehmen/
Betrieben in den Bundesländern Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
überlassen werden, können die
Entgelte (§2) reduziert werden um:
ab 01.07.2006 bis zu 13%"

Wenn du nun nicht mehr in den genannten fünf Bundesländern tätig bist, haben sie ab dem Moment, da du nicht mehr dort tätig bist, nicht mehr das Recht dein Entgelt weiterhin zu kürzen.
So lese ich zumindest diesen Abschnitt.

Gast

randstadt entgeldgruppe

Beitrag von Gast » Mi Sep 05, 2007 1:42

Hi

Meiner Meinung nach kannst Du den Anspruch durchaus für die Zeit in der Du im Westen gearbeitet hast, geltend machen. Das ist so wie Du das geschildert hast richtig. Hast Du diesbezüglich Schwierigkeiten oder nur Angst Forderungen zu stellen?


Salut! I. Denniver

Gast

arbeitslosengeld ost tarif

Beitrag von Gast » Mi Sep 05, 2007 14:52

Hällöchen Ich denke du hast schon ein Anspruch auf mehr Geld. Du darst bei deiner Firma nicht locker lassen. Wenn es um mehr Lohn geht dann schieben sie es von einem zum anderen. Nicht aufgeben.
Grüße Ferhat L.

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