indirkte drohung eines Privaten Vermittlers!

Genehmigung zur befristeten oder unbefristeten Überlassung muß vorhanden sein!
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tino4580
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Beitrag von tino4580 » Mo Apr 16, 2007 12:07

Hi!

Mich hatte ein Privater Vermittler aufgefordert im eine Vollmacht für einen Vermittlungsgutschein zu schicken. ich hatte mich wohl irgend wann mal beim ihm Beworben! 3 Wochen später schreibt er mir wieder, da ich nicht reagiert habe, ich wäre zur mitwirkung verpflichtet! Ist das rechtens? Denn meinen Gutschein kann ich doch immernoch geben wem ich möchte, oder?
Hoffe es kann mir jemand helfen!


Gruß Tino

Gast

vermittlungsvertrag bedenken

Beitrag von Gast » Mi Apr 18, 2007 21:07

Guten Tag! Bei einem Vermittlungsvertrag braucht man keine Bedenken haben. Die Arbeitsämter haben da einiges geändert, dass man nicht mehr ohne weiteres die Gutscheine von den Arbeitssuchenden einfach nehmen kann.
Bye Bye Sidonie R.

Gast

Beitrag von Gast » So Mai 13, 2007 14:49

Deine Ansicht kann ich nicht ganz nachvollziehen. Was den für eine Vollmacht ? Meinst du ein Vermittlungsvertrag zwischen der privaten Arbeitsvermittlung und dir als Arbeitssuchenden.

In dem Fall muß man zwar nicht Unterschreiben, aber bedenken das der p. Vermittler vielleicht schon eine Teildienstleistung für ein erfüllt hat. Wie zum Beispiel die Bewerbungsunterlagen an den Arbeitgeber weitergerreicht bzw. mit dem Arbeitgeber in Kontakt getreten ist. Der Arbeitsvermittler ist ja bestrebt Arbeitstellen schnell zu besetzen und nicht innerhalb des nächsen halben Jahres eine Arbeitsstelle zu besetzen. Und wenn man Dich erst noch anschreiben muß...hmm naja sehr flexibel..

Sollte Dich der Arbeitgeber anrufen und Einstellen, bekommt der Vermittler ohne Vermittlungsvertrag kein Geld von der Bundesagentur.

Nun könnte man sagen da hat der Arbeitsvermittler pech gehabt, dennoch bleibt da das Moralische.

Im Prinzip hätte der P. Arbeitsvermittler gleich mit Dir ein Vermittlungsvertrag schließen müßen bevor er für Dich tätig wir.

Bevor Du den Vermittlungsvertrag unterschreibst, aber bitte erst durchlesen.

Jeder Arbeitssuchende hat eine Mitwirkungspflicht in sachen Arbeit, das ist richtig. Dennoch ist es auch so, das die privaten Arbeitsvermittler ja erst beauftagt werden müßen, mit deinen persönlichen Daten zu arbeiten und das geschieht ja durch den Vermittlungsvertrag eigendlich.

So wie du auch bei eine Eingliederrungsvereinbarung beim Amt dafür unterschreibst, das Du über Dritte vermittelt werden willst. (falls da sowas vereinbart wird) sowas sollte man sich auch immer genau durchlesen.

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