PAV will Anschrift von selbst gesuchter Arbeitstelle
Verfasst: Mi Jul 09, 2008 14:09
Hallo,
hat ein Privater Arbeitsvermittler ein Recht darauf, die Anschrift von einer Arbeitsstelle zu fordern, welche man sich selbst gesucht hat?
Es gab 2 erfolglose Vermittlungsversuche des Vermittlers, dann wurde vor Ablauf des Vermittlungsgutscheines eine Arbeit aufgenommen, welche in Eigeninitiative gefunden wurde.
Ich kann verstehen, dass der Vermittler sicher gehen will, dass das Arbeitsverhältnis wirklich nicht durch sein Zutun zu stande gekommen ist, aber dafür reichen 2 Telefonate mit den arbeitssuchenden Firmen.
Da ein gültiger Vermittlungsschein vorlag, gab es auch keinen Grund dem Vermittler das Geld vorzuenthalten.
Der Vermittler fordert nun die Bekanntgabe der Anschrift des Arbeitgebers. Der Kontakt des Vermittlers zum Arbeitgeber könnte aber negative Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben.
Hat der Vermittler ein Recht auf diese Auskunft?
Grüße, C.U.
hat ein Privater Arbeitsvermittler ein Recht darauf, die Anschrift von einer Arbeitsstelle zu fordern, welche man sich selbst gesucht hat?
Es gab 2 erfolglose Vermittlungsversuche des Vermittlers, dann wurde vor Ablauf des Vermittlungsgutscheines eine Arbeit aufgenommen, welche in Eigeninitiative gefunden wurde.
Ich kann verstehen, dass der Vermittler sicher gehen will, dass das Arbeitsverhältnis wirklich nicht durch sein Zutun zu stande gekommen ist, aber dafür reichen 2 Telefonate mit den arbeitssuchenden Firmen.
Da ein gültiger Vermittlungsschein vorlag, gab es auch keinen Grund dem Vermittler das Geld vorzuenthalten.
Der Vermittler fordert nun die Bekanntgabe der Anschrift des Arbeitgebers. Der Kontakt des Vermittlers zum Arbeitgeber könnte aber negative Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben.
Hat der Vermittler ein Recht auf diese Auskunft?
Grüße, C.U.