PAV will Anschrift von selbst gesuchter Arbeitstelle

Genehmigung zur befristeten oder unbefristeten Überlassung muß vorhanden sein!
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c.u.
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PAV will Anschrift von selbst gesuchter Arbeitstelle

Beitrag von c.u. » Mi Jul 09, 2008 14:09

Hallo,

hat ein Privater Arbeitsvermittler ein Recht darauf, die Anschrift von einer Arbeitsstelle zu fordern, welche man sich selbst gesucht hat?

Es gab 2 erfolglose Vermittlungsversuche des Vermittlers, dann wurde vor Ablauf des Vermittlungsgutscheines eine Arbeit aufgenommen, welche in Eigeninitiative gefunden wurde.

Ich kann verstehen, dass der Vermittler sicher gehen will, dass das Arbeitsverhältnis wirklich nicht durch sein Zutun zu stande gekommen ist, aber dafür reichen 2 Telefonate mit den arbeitssuchenden Firmen.

Da ein gültiger Vermittlungsschein vorlag, gab es auch keinen Grund dem Vermittler das Geld vorzuenthalten.

Der Vermittler fordert nun die Bekanntgabe der Anschrift des Arbeitgebers. Der Kontakt des Vermittlers zum Arbeitgeber könnte aber negative Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben.

Hat der Vermittler ein Recht auf diese Auskunft?

Grüße, C.U.

Gast

Beitrag von Gast » Sa Jan 02, 2010 16:13

Ist zwar schon bisserl her, aber die Frage ist immer noch aktuell.

Die Antwort lautet: Nein!

Der Vermittler hat lt. Vermittlungsauftrag nur dann Anspruch auf den orig. VGS wenn er nachweislich durch seine eigenen Bemühungen dich in Lohn und Brot gebracht hat. In diesem Fall hat er ja die benötigten Adressen.

In deinem Fall hat er einfach keinen Anspruch auf irgend etwas. Weder Adressen noch Unterlagen etc..

Ach so, nicht vergessen den Vermittlungsvertrag ordnungsgemäß zu kündigen! ;-)

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