Hi Leute
Man hat mir einen Job als Gefahrgutbeauftragten angeboten, für welchen ich eine Kurzausbildung von acht Wochen absolvieren soll. Wie sieht das ganz aus?
Hoffe auf viele Antworten
Tschau P. Carl
Ausbildung Gefahrgutbeauftragter
Moin Moin! Bei der Beförderung von Gefahrgut auf der Straße muss der Fahrer eine ADR Bescheinigung erwerben, welche ihm nach erfolgreicher Absolvierung eines Lehrgangs zeitlich befristet ausgestellt wird. Ohne diese Bescheinigung darf Gefahrgut nur unter besonderen Einschränkungen und Beachtung spezieller Besonderheiten transportiert werden. Alle an der Beförderung von Gefahrgut Beteiligten müssen Sachkenntnisse über die Gefahrgutvorschriften nachweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolff E.
Mit freundlichen Grüßen
Wolff E.