Arbeitsrecht Probezeit

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armeleuteA
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nochmal Probezeit?

Beitrag von armeleuteA » Di Jun 15, 2010 23:16

Hallo zusammen,

meine Firma bietet eine neue Stelle, die mir besser passt. Ich will mich darum bewerben, aber habe Sorgen dafür:
1. sollte ich NOCHMAL Probelzeit für die neue Stelle erfahren?
2. konnte ich mit meinem Chef über Veränderung an die neue Stelle besprechen?
3. gefällt meinem Chef es, dass ich die alte Tätigkeit aussetzen/verlassen?

Danke im Voraus,

armeleuteA

Gast

Wie lange dauert lt. Arbeitsrecht die Probezeit ?

Beitrag von Gast » Fr Jul 16, 2010 11:04

An alle! da ich mich mit dem Arbeitsrecht nicht auskenne frage ich hier mal in die Runde wie lange denn die Probezeit maximal dauern darf ? Vielen Dank
Tschau Catharina J.

Gast

Beitrag von Gast » Fr Jul 16, 2010 11:04

Hi beisammen Gesetzlich vorgeschrieben ist die Probezeit bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis nicht. Sie wird über den Arbeitsvertrag vereinbart, in einzelnen Branchen gibt es auch Tarifvertragslösungen. Eine Probezeit zwischen drei und sechs Monaten gilt als üblich, im Einzelfall sind aber auch neun Monate möglich. Du siehtst das ist alles nicht so einfach und man kann sich da nicht auf einen Paragraphen beziehen.

Mit freundlichen Grüßen
E. Gunda

Gast

verschoben

Beitrag von Gast » Fr Jul 16, 2010 11:06

Verfasst am: Fr März 28, 2008 0:53 Titel: Muss man nach dem Arbeitsrecht einen Probezeit machen?
An alle!
Muss man nach dem deutschen Arbeitsrecht eine Probezeit machen oder kann ich diese auch ganz weg lassen, wenn ich jemanden ganz einstellen will?
Hoffe auf viele Antworten
Driton E.
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G. Liane




Angemeldet: 27.03.2008
Beiträge: 1

Verfasst am: Sa März 29, 2008 2:08 Titel: Arbeitsrecht Probezeit
Hallo zusammen Nach dem deutschen Arbeitsrecht gibt es keinen, der dich dazu zwingt, dass du einer Person eine Probezeit aufheimst. Ich würde das aber nicht nicht machen, denn es ist für dich auch eine gewisse Sicherheit, wenn was passieren sollte, dass du die Person schneller los bekommst, bevor du eine 3 Monatige Kündigungsfrist hast und ihr dann unnütz aufeinander sitzt.
Gruß G. Liane
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P. Hellen
Gast






Verfasst am: Mo März 31, 2008 19:03 Titel: Arbeitsrecht Probezeit
Hi!
Die Probezeit ist dazu da um zu sehen wie sich einer gibt, de Probezeit dauert zwischen 3 und 6 Monaten. Also ich muss sagen wenn ich heute jemanden einstellen würde dann nur mit Probezeit. Was machst du wenn er auf einmal keine Lust mehr hat zu Arbeiten oder ständig zu spät kommt. So hast du die Chance ihn während der Probezeit zu Kündigen. Überleg dir das gut.

Karsten E.

Beitrag von Karsten E. » Fr Jul 16, 2010 11:06

Guten Tag Nein eine Probezeit kann man leider nicht weg lassen, und da wäre man auch blöd wenn man das macht. Die Probezeit ist dazu da um zu sehen wie die Person sich in der Arbeit macht. Und wenn man mit der Person nicht klar kommt oder es sonstige Vorfälle gibt kann man der Person innerhalb der Probezeit ohne einen Grund Kündigen. Du kannst aber auch ohne einen Grund Kündigen.
Gruß

Karsten E.

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