Hallöchen! Bei uns braucht jeder eine Krankschreibung, egal ob es sich um einen Praktikant handelt oder um einen vollwertigen Angestellten. Wer krank ist muss zum Arzt, sonst gibt es kein Geld.
Grüße Friedel H.
Ausbildung Krankschreibung Kündigung
Habe Kündigung wegen Krankschreibung erhalten.
Hallo Leute!
Ich bin noch in der Ausbildung. Leider war ich dieses Jahr schon ein paarmal krank. Jetzt bei meiner letzten Krankschreibung habe ich von meinem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten. Kann der das so einfach? Bin voll fertig und frustriert, da mir die Ausbildung unwahrscheinlich Spaß macht und ich mich sehr wohl in dem Unternehmen gefühlt habe.
Bye Bye A. Vital
Ich bin noch in der Ausbildung. Leider war ich dieses Jahr schon ein paarmal krank. Jetzt bei meiner letzten Krankschreibung habe ich von meinem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten. Kann der das so einfach? Bin voll fertig und frustriert, da mir die Ausbildung unwahrscheinlich Spaß macht und ich mich sehr wohl in dem Unternehmen gefühlt habe.
Bye Bye A. Vital
@all
Also laut dem gesetzlichen Kündigungsschutz für Leute, die sich noch in der Ausbildung befinden, kann ein Arbeitgeber nicht wegen einer Krankschreibung einen Kündigung aussprechen. Nur bei sehr wichtigen Gründen hat der Arbeitgeber das recht. Ich hab Dir mal den Teil bzgl. Gründe raus gesucht. Die berechtigten Gründe sind zum Beispiel wiederholtes Zuspätkommen oder unentschuldigtes Fehlen im Betrieb, Berufschule oder überbetrieblicher Ausbildung, während der Ausbildungszeit begangene Straftaten, Gewaltandrohung gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen, eigenmächtiger Urlaubsantritt oder die mangelnde Bereitschaft zur Einordnung in die betriebliche Ordnung. Aber auch da muss grundsätzlich der fristlosen Kündigung jedoch eine dem Kündigungstatbestand entsprechende Abmahnung vom Arbeitgeber vorausgegangen sein. Ohne dieser vorausgegangenen Abmahnung ist die Kündigung regelmäßig schon unter Verhältnismäßigkeits-gesichtspunkten wegen des Verstoßes gegen das Ultima-Ratio-Prinzip unwirksam.
Liebe Grüße
Marco, München
Also laut dem gesetzlichen Kündigungsschutz für Leute, die sich noch in der Ausbildung befinden, kann ein Arbeitgeber nicht wegen einer Krankschreibung einen Kündigung aussprechen. Nur bei sehr wichtigen Gründen hat der Arbeitgeber das recht. Ich hab Dir mal den Teil bzgl. Gründe raus gesucht. Die berechtigten Gründe sind zum Beispiel wiederholtes Zuspätkommen oder unentschuldigtes Fehlen im Betrieb, Berufschule oder überbetrieblicher Ausbildung, während der Ausbildungszeit begangene Straftaten, Gewaltandrohung gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen, eigenmächtiger Urlaubsantritt oder die mangelnde Bereitschaft zur Einordnung in die betriebliche Ordnung. Aber auch da muss grundsätzlich der fristlosen Kündigung jedoch eine dem Kündigungstatbestand entsprechende Abmahnung vom Arbeitgeber vorausgegangen sein. Ohne dieser vorausgegangenen Abmahnung ist die Kündigung regelmäßig schon unter Verhältnismäßigkeits-gesichtspunkten wegen des Verstoßes gegen das Ultima-Ratio-Prinzip unwirksam.
Liebe Grüße
Marco, München