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suprise

Beitrag von suprise » Sa Sep 10, 2005 23:47

Hi...

Kann man eigentlich eine geschaltete Stellen Anzeige in eigner Sache bei der Steuer als Werbungskosten (Bewerbungskosten) absetzen?


bye bye


suprise

püpi

Beitrag von püpi » So Sep 11, 2005 1:24

Hallo zusammen!

Selbstverständlich könnnen Sie Ihre Stellen Anzeige in eigner Sache bei der Steuer als Werbungskosten (Bewerbungskosten) absetzen.

cu,


püpi

Gabriel J.

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Beitrag von Gabriel J. » Mo Sep 12, 2005 23:36

Hallo!
man kann viel mehr als Werbungskosten absetzten als man gemeinhin weiß. Ich schreibe mir immer alles genau auf, auch die Kosten die ich für die Zeitungen ausgebe die ich mir wegen der Stellenanzeigen kaufe. Wichtig ist nur dass man immer einen Beleg hat und alles für das Finanzamt nachweisen kann. Sonst wird das nicht oder nur zum Teil anerkannt.

mfg Gabriel J.

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